Wahllokal Löbnitz und Roitzschjora

Für die Einwohner von Löbnitz und OT Roitzschjora steht das Sportlerheim Löbnitz als gemeinsames Wahllokal Löbnitz für die Gemeinderatswahl, die Kreistagswahl und die Europawahl zur Verfügung. Wir möchten alle Wahlberechtigten ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde teilzunehmen.

Kurz und bündig:
– Wahlort für Löbnitz und Roitzschjora: Sportlerheim Löbnitz
– Öffnungszeiten: 08:00 18:00 Uhr
– Barrierefrei: Ja

Adresse und Zugang zum Wahlort Löbnitz und Roitzschjora

Das Wahllokal befindet sich im Sportlerheim Löbnitz, Delitzscher Str. 20 A, 04509 Löbnitz. Es ist barrierefrei und somit für alle Wählerinnen und Wähler uneingeschränkt zugänglich. Sie finden es am Ortseingang von Löbnitz, aus Richtung Reibitz kommend, auf der linken Seite gegenüber dem Friedhof. Unser Wahllokal ist leicht zu erkennen – es liegt direkt am großen Fußballplatz. Gehen Sie einfach durch das Tor, dort sehen Sie weitere Hinweisschilder, die Sie direkt zum Wahllokal führen.

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Hier finden Sie eine Karte zum Wahllokal in Löbnitz:

Parkmöglichkeiten und Fahrradabstellplätze

Für Besucher, die mit dem Auto anreisen, stehen ausreichend Parkplätze am Friedhof oder weiter vorne an der Kirche zur Verfügung. Wer mit dem Fahrrad kommt, kann es sicher auf dem Gelände des Sportlerheims abstellen.

Aber auch zu Fuß ist das Sportlerheim auf Grund seiner zentralen Stelle gut zu erreichen.

Wahllokal Löbnitz bzw. Wahlort am Sportlerheim in Löbnitz. Der Wahlraum befindet sich rechts.

Briefwahl – eine alternative Möglichkeit

Falls der Weg zum Wahllokal für Sie zu weit ist oder Sie Bedenken hinsichtlich der Barrierefreiheit haben, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Die Briefwahl bietet Ihnen die Flexibilität, bequem von zu Hause aus zu wählen und sicherzustellen, dass Ihre Stimme zählt. Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder auf der Webseite unserer Gemeinde.

Wahlberechtigung und erforderliche Dokumente

Um an den bevorstehenden Wahlen teilzunehmen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Wahlberechtigung kennen und die erforderlichen Dokumente am Wahltag mit sich führen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sowie EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde oder einem ihrer Ortsteile gemeldet sind.

Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post, die Ihnen nicht nur den Ort und die Öffnungszeiten Ihres Wahllokals mitteilt, sondern auch als Nachweis Ihrer Eintragung ins Wählerverzeichnis dient.

Weitere Informationen und Links

Haben Sie Fragen zur Wahl oder benötigen weitere Informationen? Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Anliegen rund um den Wahlprozess zu klären. Ob Sie mehr über die Wahlberechtigung erfahren möchten, Hilfe bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigen oder einfach nur unsicher sind, was Sie am Wahltag mitbringen müssen, melden Sie sich am besten bei der Gemeindeverwaltung in Löbnitz.

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