Inhaltsverzeichnis
- Der grobe Ablauf der Wahl
- Was wird gewählt?
- Welche Parteien und Wählervereinigungen stellen sich in Löbnitz zur Wahl?
- Wahltermin und Wahlzeiten
- Ablauf der Wahl (für Erst- und Wiederwähler)
- Wahlberechtigung
- Wahlverfahren
- Wahllokale
- Anleitung zur Briefwahl
- Wählerverzeichnis
- Wahlbenachrichtigung und Wahlunterlagen
- Häufige Fragen
- Quellen und weitere Literatur
Hallo liebe Bürgerinnen und Bürger von Löbnitz,
bald ist es wieder soweit: Wir wählen unseren Gemeinderat und den Kreistag. Aber was ist eigentlich ein Gemeinderat und warum ist diese Wahl so wichtig? In diesem Artikel möchten wir die wichtigsten Fakten zur Gemeinderatswahl am 09.06.2024 in Löbnitz zusammentragen und verständlich aufbereiten.
Der Gemeinderat ist eine Gruppe von Menschen, die in unserer Gemeinde Löbnitz wichtige Entscheidungen trifft. Diese Personen entscheiden zum Beispiel, wie Geld in unserer Gemeinde ausgegeben wird. Sie planen auch, wie wir in Löbnitz besser zusammenleben können. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Verwaltung (der Bürgermeister) ohne den Gemeinderat keine wichtigen Entscheidungen treffen darf.
Die Personen im Gemeinderat vertreten uns alle. Sie hören zu, was wir Bürgerinnen und Bürger denken und wollen. Dann setzen sie diese Wünsche um. Darum ist es wichtig, dass wir alle wählen gehen. Denn so entscheiden wir mit, wer diese wichtigen Aufgaben für uns übernimmt.
Bei der Wahl hat jeder, der wählen darf, drei Stimmen. Mit diesen Stimmen wählen wir, wer in den Gemeinderat kommen soll. Es ist unser Recht und unsere Chance, mitzubestimmen. Wir sollten Menschen wählen, die unsere Interessen vertreten und für ein besseres Löbnitz arbeiten.
Die Wahl ist also eine wichtige Sache für uns alle in Löbnitz. Gehen Sie wählen, um mitzubestimmen, wer unsere Gemeinde in den nächsten Jahren leitet.
Der grobe Ablauf der Wahl
Was wird gewählt?
Es wird der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz gewählt, der Kreistag des Landkreises Nordsachsen und die Wahl zum Europaparlament findet statt. Für jede Wahl gibt es einen gesonderten Stimmzettel.
Welche Parteien und Wählervereinigungen stellen sich in Löbnitz zur Wahl?
Grundsätzlich stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinderatswahl in Löbnitz, Reibitz, Roitzschjora und Sausedlitz in sogenannten Listen bzw. Wahlvorschlägen auf. Es stellen die CDU, SPD, Die Linke und die Wählervereinigung Löbnitz (WVL) Kandidatinnen und Kandidaten auf.
Für die Gemeinde Löbnitz sind folgende Parteien und Wählervereinigungen regisitriert:
- SPD – 15 zugelassene Wahlvorschläge
- CDU Löbnitz – 18 zugelassene Wahlvorschläge
- Die Linke – 1 zugelassener Wahlvorschlag
- Wählervereinigung Löbnitz (WVL) – 3 zugelassene Wahlvorschläge
Wahltermin und Wahlzeiten
Kurz und bündig
– Datum: 09. Juni 2024
– Zeiten: 8:00 bis 18:00 Uhr
Die Gemeinderatswahl in Sachsen findet am Sonntag, den 09. Juni 2024, statt. An diesem wichtigen Tag haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.
Es ist wichtig, dass jeder Wahlberechtigte diesen Termin vormerkt und die Gelegenheit nutzt, an der Wahl teilzunehmen. Die Wahllokale sind so eingerichtet, dass sie für alle zugänglich sind, einschließlich Personen mit Mobilitätseinschränkungen (dies bitte vorher prüfen, da nicht alle Wahllokale barrierefrei sind). Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Möglichkeit der Briefwahl. Ihre Stimme ist entscheidend für die Zukunft Ihrer Gemeinde und trägt dazu bei, dass die demokratischen Werte unserer Gesellschaft gestärkt werden.
Ablauf der Wahl (für Erst- und Wiederwähler)
Willkommen an alle Erstwähler und diejenigen, die schon eine Weile nicht mehr wählen waren!
Diese Anleitung ist speziell für euch gestaltet, um den Wahlprozess verständlich zu machen. Ob ihr zum ersten Mal an der Urne steht oder nach längerer Zeit wieder euer Wahlrecht ausübt, hier findet ihr alle notwendigen Schritte von der Wahlbenachrichtigung bis zur Stimmabgabe übersichtlich erklärt. Unser Ziel ist es, euch zu ermutigen, aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen und sicherzustellen, dass ihr euch gut informiert und vorbereitet fühlt, eure Stimme abzugeben. Eure Teilnahme ist entscheidend für die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft.
- Empfang der Wahlbenachrichtigung
- Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung.
- Die Benachrichtigung enthält Informationen zum Wahllokal und zum Wahltag.
- Entscheidung für einen Kandidaten
- Informieren Sie sich über die zur Wahl stehenden Kandidaten und Parteien.
- Überlegen Sie, welcher Kandidat oder welche Partei Ihre Interessen am besten vertritt.
- Wahlvorbereitung
- Entscheiden Sie, ob Sie persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl teilnehmen möchten.
- Bei Briefwahl: Beantragen Sie rechtzeitig die Unterlagen und senden Sie diese gemäß Anleitung zurück.
- Gang ins Wahllokal
- Nehmen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
- Begeben Sie sich am Wahltag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zu Ihrem Wahllokal.
- Stimmabgabe im Wahllokal
- Zeigen Sie im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor.
- Sie erhalten Ihre Stimmzettel, die Sie in der Wahlkabine unbeobachtet ausfüllen.
- Geben Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel in die vorgesehenen Urnen.
- Briefwahl
- Bei Briefwahl: Füllen Sie die Stimmzettel aus und senden Sie diese im vorgesehenen Umschlag zurück.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig vor Schließung des Wahllokals bei der zuständigen Stelle eingehen.
- Bekanntgabe der Wahlergebnisse
- Nach Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen.
- Die vorläufigen Wahlergebnisse werden noch am Wahltag veröffentlicht.
- Das offizielle Endergebnis lesen Sie im Amtsblatt Ihrer Gemeinde nach.
Wahlberechtigung
Kurz und bündig
– Bürger der Gemeinde/Landkreises und EU-Wohnbürger
– Wahlalter: ab 18 Jahren
In Löbnitz sowie in den dazugehörigen Ortsteilen Roitzschjora, Reibitz und Sausedlitz sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die zum Zeitpunkt der Kommunalwahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde oder einem ihrer Ortsteile haben. Diese Regelung gilt ebenso für die sogenannten EU-Wohnbürger – das sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Löbnitz oder einem ihrer Ortsteile haben. Diese Gruppe ist nicht nur wahlberechtigt, sondern auch wählbar für den Gemeinderat und, auf Landkreisebene, für den Kreistag.
Die Teilnahme an der Kommunalwahl in Löbnitz und ihren Ortsteilen gibt allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sowie den EU-Wohnbürgern die Möglichkeit, direkt auf die Gestaltung der lokalen Politik Einfluss zu nehmen.
Wahlverfahren
Kurz und bündig:
– Verhältniswahlrecht für Gemeinderat und Kreistag
– 16 Ratsmitglieder für 5 Jahre, 3 Stimmen pro Wähler
– Stimmen können gebündelt oder aufgeteilt werden
Bei der Gemeinderatswahl in Löbnitz sowie bei der Kreistagswahl wird das Verhältniswahlrecht angewendet. Dies bedeutet, dass die Sitze im Gemeinderat und im Kreistag proportional zur Anzahl der Stimmen verteilt werden, die jede Partei oder Wählergruppe erhält. Für die Gemeinderatswahl in Löbnitz bedeutet das, dass insgesamt 16 Ratsmitglieder für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden.
Wählerinnen und Wähler haben bei dieser Wahl drei Stimmen, die sie auf die Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Wahl verteilen können. Diese Stimmen können entweder gebündelt einem Kandidaten gegeben werden oder panaschiert – das heißt, auf verschiedene Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden. Das Panaschieren gibt den Wählern die Möglichkeit, ihre Präferenzen über Partei- oder Gruppengrenzen hinweg auszudrücken und individuelle Kandidatenpräferenzen stärker zu berücksichtigen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kandidatenlisten bei der Kommunalwahl nicht ausschließlich Parteimitglieder umfassen. Auch unabhängige Kandidatinnen und Kandidaten können auf diesen Listen stehen. Dies ermöglicht eine breitere Repräsentation der Gemeindebevölkerung im Gemeinderat. Schauen Sie am besten weniger auf die Partei, sondern auf den Kandidaten oder die Kandidatin und wie sie Ihre Interessen vertreten würde.
Das Wahlverfahren für die Kreistagswahl ist dem der Gemeinderatswahl sehr ähnlich, mit dem Unterschied, dass die Wahl auf Kreisebene stattfindet. Auch hier wird das Verhältniswahlrecht angewendet, und die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen zu bündeln oder panaschiert abzugeben, um die Zusammensetzung des Kreistags zu bestimmen.
Die Anwendung des Verhältniswahlrechts sowohl bei der Gemeinderats- als auch bei der Kreistagswahl gewährleistet, dass die politische Vielfalt der Bevölkerung in den Entscheidungsprozessen auf lokaler und Kreisebene repräsentiert wird. Es ist ein demokratisches Verfahren, das die Beteiligung und die Repräsentation aller Teile der Gemeinschaft fördert.
Wahllokale
Eine genaue Übersicht der Wahllokale wird im Amtsblatt veröffentlicht und dann hier nachgereicht. In der Vergangenheit gab es jedoch in jedem Ortsteil ein Wahllokal.
Die vorläufige Liste finden Sie hier:
- OT Löbnitz und Roitzschjora: Sportlerheim Löbnitz, Delitzscher Str. 20 A, 04509 Löbnitz, barrierefrei
- OT Reibitz, Bürgerhaus Reibitz, Kirchstr. 17, 04509 Löbnitz, OT Reibitz, barrierefrei
- OT Sausedlitz, Bürgerhaus Sausedlitz, Hauptstr. 23, 04509 Löbnitz, OT Sausedlitz, barrierefrei
Anleitung zur Briefwahl
Kurz und bündig:
– Unterschiedliche Vordrucke für Europawahl und Kommunalwahlen
– Farblich unterscheidbare Wahlbriefe für jede Wahl
– Fristgerechte Rücksendung bis Wahltag 18:00 Uhr notwendig
Die Briefwahl ermöglicht es Ihnen, bequem von zu Hause aus an den Wahlen teilzunehmen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Europawahl und die Kommunalwahlen:
Gemeinsamer Antrag für Wahlscheine: Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen gemeinsamen Vordruck, um einen Wahlschein anzufordern. Dieser Wahlschein ist notwendig, um die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen zu erhalten.
Briefwahlunterlagen für die Europawahl:
- Beantragen Sie mit dem Vordruck einen amtlichen Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde.
- Sie erhalten einen amtlichen Wahlschein, einen Stimmzettel für die Europawahl, einen blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl und einen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Rücksendeadresse.
Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen:
- Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist weiß und wird Ihnen gemeinsam mit den anderen Briefwahlunterlagen ausgehändigt.
- Sie erhalten die Ihrer Wahlberechtigung entsprechenden amtlichen Stimmzettel, einen gelben Stimmzettelumschlag und einen orangenen Wahlbriefumschlag mit der Rücksendeadresse.
Durchführung der Briefwahl:
- Füllen Sie die Stimmzettel aus und legen Sie diese in die entsprechenden farblich markierten Stimmzettelumschläge (blau für die Europawahl, gelb für die Kommunalwahlen).
- Unterschreiben Sie die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein.
- Legen Sie die verschlossenen Stimmzettelumschläge und den unterschriebenen Wahlschein in die jeweiligen Wahlbriefumschläge (hellrot für die Europawahl, orange für die Kommunalwahlen).
- Senden Sie die Wahlbriefe getrennt für die Europawahl und die Kommunalwahlen an die auf den Umschlägen angegebene Adresse zurück oder geben Sie diese dort ab.
Wichtig: Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.
Durch die Nutzung der Briefwahl stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme zählt, auch wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können.
Wählerverzeichnis
Kurz und bündig:
– Auflistung aller Wahlberechtigten in der Gemeinde
– Überprüfung und Aktualisierung der Eintragung bei Änderungen erforderlich
– Grundvoraussetzung für die Wahlteilnahme
Für die Teilnahme an den Kommunalwahlen und der Europawahl in Löbnitz ist Ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis entscheidend. Das Wählerverzeichnis führt alle Personen auf, die in Löbnitz und seinen Ortsteilen Roitzschjora, Reibitz und Sausedlitz wahlberechtigt sind. Um sicherzustellen, dass Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können, überprüfen Sie bitte rechtzeitig, ob Sie korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie kürzlich umgezogen sein oder andere Änderungen in Ihren persönlichen Daten vorliegen, kontaktieren Sie bitte das Einwohnermeldeamt, um Ihre Eintragung zu aktualisieren. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist die Grundvoraussetzung, um Ihr Wahlrecht ausüben zu können.
Wahlbenachrichtigung und Wahlunterlagen
Kurz und bündig:
– Wahlbenachrichtigung per Post mit wichtigen Informationen
– Vordruck für Briefwahl auf Rückseite der Benachrichtigung
– Erhalt der Wahlunterlagen nach Beantragung der Briefwahl
Jede wahlberechtigte Person in Löbnitz sowie in den Ortsteilen Roitzschjora, Reibitz und Sausedlitz erhält vor der Wahl eine offizielle Wahlbenachrichtigung per Post. Diese Benachrichtigung informiert Sie nicht nur über Ihren Wahlbezirk und das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können, sondern dient auch als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung. Zusätzlich finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Vordruck für die Beantragung der Briefwahlunterlagen, falls Sie per Briefwahl teilnehmen möchten. Nach Einreichung dieses Antrags erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen, bestehend aus Wahlschein, Stimmzetteln sowie den entsprechenden Umschlägen für die Rücksendung, zugeschickt. Bewahren Sie sowohl Ihre Wahlbenachrichtigung als auch die Wahlunterlagen sorgfältig auf, um am Wahltag oder bei der Briefwahl teilnehmen zu können.
Häufige Fragen
Müssen alle Kandidaten auch in der Partei sein?
Nein, bei Kommunalwahlen müssen Kandidaten nicht zwingend Mitglieder einer Partei sein. Neben Parteimitgliedern können auch unabhängige Kandidaten oder Vertreter von Wählergruppen antreten. Die Vielfalt der Kandidaturen ermöglicht es, dass auch nicht parteigebundene Personen sich für die Interessen der Gemeinschaft einsetzen können.
Wie finde ich heraus, wo mein Wahllokal ist?
Ihr Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Adresse des Wahllokals sowie die Wahlraumnummer sind dort angegeben. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie auch bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Kann ich ohne meine Wahlbenachrichtigung wählen gehen?
Ja, Sie können auch ohne Ihre Wahlbenachrichtigung wählen gehen, solange Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Nehmen Sie in diesem Fall bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal, um Ihre Identität nachzuweisen.
Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl?
Bei der Kommunalwahl haben Sie drei Stimmen, die Sie entweder einem Kandidaten bündeln oder auf verschiedene Kandidaten verteilen (panaschieren) können. Kreistagswahl und Gemeinderatswahl sind hier gleich.
Was passiert, wenn ich am Wahltag verhindert bin?
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Dazu müssen Sie vorab einen Wahlschein beantragen und erhalten dann die Briefwahlunterlagen, die Sie ausgefüllt und rechtzeitig zurücksenden müssen.
Kann ich meine Stimme nach der Abgabe noch ändern?
Nein, nachdem Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen oder Ihren Wahlbrief abgesendet haben, können Sie Ihre Stimme nicht mehr ändern. Überlegen Sie sich daher gut, bevor Sie Ihren Stimmzettel ausfüllen und abgeben.
Quellen und weitere Literatur
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalwahlen_in_Sachsen_2024